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Der Wohnberechtigungsschein

Ihr Schlüssel zu
günstigem Wohnen bei der WHG

Ihr Schlüssel zu
günstigem Wohnen bei der WHG

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) öffnet Ihnen Türen zu preisgünstigen geförderten Wohnungen in Eberswalde. Und mehr Menschen sind berechtigt, als Sie vielleicht denken.

Finden Sie jetzt heraus, ob auch Sie Anspruch haben und wie Sie Ihren WBS beantragen!

Foto von einem Haus aus dem Bestand der WHG Eberswalde

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) öffnet Ihnen Türen zu preisgünstigen geförderten Wohnungen in Eberswalde. Und mehr Menschen sind berechtigt, als Sie vielleicht denken.

Finden Sie jetzt heraus, ob auch Sie Anspruch haben und wie Sie Ihren WBS beantragen!

Alle Vorteile im Überblick

Günstigere Miete

Mit einem WBS mieten Sie eine geförderte Wohnung zu deutlich niedrigeren Konditionen als auf dem freien Markt. Geförderte Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Miethöhe richtet sich nach der jeweiligen Einkommensgrenze.

Größere Auswahl

Weniger Konkurrenz, mehr Chancen: Ein WBS gibt Ihnen Zugang zu Wohnungen, die nur für WBS-Inhaber verfügbar sind. Die WHG verfügt über mehrere Wohnungen, bei denen ein WBS Voraussetzung für die Anmietung ist.

Breiter Anspruch

Nicht nur für Menschen mit niedrigem Einkommen: Auch Angestellte, Familien und Rentner mit mittlerem Gehalt sind häufig berechtigt. Prüfen Sie, welche der drei Förderstufen zu Ihnen passt.

Prüfen Sie Ihren Anspruch


Mehr Menschen sind berechtigt, als man denkt. Ob ein WBS für Sie infrage kommt, hängt vor allem von Ihrem Haushaltseinkommen ab. Das Gute: In Brandenburg gibt es nicht nur eine, sondern gleich drei Förderstufen. So profitieren auch Haushalte mit mittlerem Einkommen. Neben dem Einkommen spielt auch Ihre persönliche Situation eine Rolle, zum Beispiel Familienstand, Kinder im Haushalt oder Schwerbehinderung.

Unser Tipp: Schauen Sie sich die drei Stufen an und lassen Sie sich im Zweifel beim Wohnungsamt der Stadt Eberswalde beraten!

Die 3 WBS-Stufen (Förderwege) in Brandenburg

WBS Basisstufe

Der 1. Förderweg ist für Haushalte, die die reguläre Einkommensgrenze einhalten. Je nach Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder gelten unterschiedliche Grenzen.

WBS +20

Im 2. Förderweg darf Ihr Einkommen die Basisgrenze um bis zu 20 % überschreiten.

WBS +60

Im 3. Förderweg darf Ihr Einkommen die Basisgrenze um bis zu 60 % überschreiten. Das ist besonders interessant für Haushalte mit mittlerem Einkommen.

Übersicht Einkommensgrenzen (Netto pro Jahr)

Die folgenden Grenzen beziehen sich auf das jährliche Netto-Haushaltseinkommen nach Abzug von Pauschalen und Werbungskosten und gelten innerhalb des Bundeslands Brandburg:

Haushaltsgröße

WBS Basis

WBS +20

WBS +60

1 Person

18.500 €

22.200 €

29.600 €

2 Personen

26.000 €

31.200 €

41.600 €

jede weitere Person

+ 5.800 €

+ 6.960 €

+ 9.280 €

je Kind (zusätzlich)

+ 2.000 €

+ 2.400 €

+ 3.200 €

Quelle: § 22 BbgWoFG, Stand 01.01.2024

So beantragen Sie Ihren WBS

1

Informieren und Unterlagen zusammenstellen

Erkundigen Sie sich beim Wohnungsamt der Stadt Eberswalde, welche Unterlagen Sie für Ihre Situation benötigen. Dazu zählen in der Regel Personalausweis, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und ggf. weitere Dokumente.

2

Antrag ausfüllen

Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Das Formular erhalten Sie beim Wohnungsamt der Stadt Eberswalde oder hier als PDF-Download. Bitte beachten Sie: Alle volljährigen Personen, die mit einziehen, müssen den Antrag ebenfalls unterschreiben.

3

Antrag einreichen

Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Unterlagen beim Wohnungsamt der Stadt Eberswalde ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 5 Wochen. Nach Bewilligung ist Ihr WBS ein Jahr gültig und berechtigt Sie zur Anmietung einer geförderten Wohnung in Brandenburg.

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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBS. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Brandenburg.

Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit der Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.

Grundsätzlich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger. Einen gesetzlichen Vorrang haben unter anderem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Schwerbehinderte.

Nein. Der WBS berechtigt Sie zur Anmietung einer geförderten Wohnung, ist aber keine Zusage auf eine bestimmte Wohnung.

Die Einkommensgrenzen in Brandenburg wurden 2024 deutlich angehoben. Beispiel: Eine Familie mit einem Kind darf im 1. Förderweg bis zu 28.000 € Jahreseinkommen haben, im 3. Förderweg sogar bis zu 44.800 €. Es lohnt sich, nachzufragen!

In der Regel 1 Jahr, in begründeten Einzelfällen bis zu 2 Jahre. Er gilt ausschließlich für das Land Brandenburg.

Nein. Der WBS wird nur für den Bezug (das Anmieten) einer geförderten Wohnung benötigt. Sobald Sie eingezogen sind, besteht Ihr Mietverhältnis unabhängig vom WBS weiter. Einen neuen WBS bräuchten Sie nur, wenn Sie umziehen und erneut eine geförderte Wohnung beziehen möchten.

Neben dem Einkommen fließen Familienstand, Anzahl der Kinder, Alter, Schwerbehinderung und weitere persönliche Umstände in die Prüfung ein. Lassen Sie sich kostenlos beim Wohnungsamt der Stadt Eberswalde beraten.

Die Gebühr wird von der zuständigen Stelle festgelegt und beträgt in der Regel ca. 15 €.


Hinweis: Die Inhalte dieser Seite wurden mit Unterstützung von KI erstellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte informieren Sie sich beim Wohnungsamt der Stadt Eberswalde über Ihre individuelle Berechtigung und die aktuellen Voraussetzungen.