Erklärung zur Digitalen Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.whg-ebw.de.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist aufgrund u.g. Ausnahmen entsprechend der Anforderungen der aktuellen BITV 2.0 teilweise barrierefrei und befindet sich in Überarbeitung. Aktuelle Maßnahmen haben zum Ziel, kurzfristig den Prozess der Wohnungssuche (inkl. Wohnungsexposé-Seiten und Anfrageformular) für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen. Langfristig soll der Webauftritt die Anforderungen der aktuellen BITV 2.0 zumindest teilweise erfüllen. Dazu werden die Redakteure der Website für das Thema der Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult. Die Pflege von Attributen, die der Barrierefreiheit dienen, wird obligatorisch.
Die Semantik der Website wurde verbessert. Die Inhalte werden in HTML-Elementen platziert die am besten zum Inhaltstyp passen.
- Die Formulare wurden optimiert und semantisch verfeinert. Die Rollen der Formularelemente wurden angepasst und für Screenreader optimiert.
- Die Syntax der Website wurde verbessert um bestimmte Fehler bei Screenreadern zu vermeiden.
- Die Reihenfolge der Website-Elemente wurde optimiert. Sie entspricht bei Screenreadern nun auch der logischen optischen Reihenfolge.
- Eine Sprungmarken-Navigation für Screenreader- und Tastatur-Bedienung wurde hinzugefügt.
- Das Fokus-Management für Dialoge wurden verbessert.
- Für Screenreader irrelevante Elemente werden entsprechend ausgeblendet.
- Die Seite wurde in verschiedene Bereiche aufgeteilt (Landmarks).
- Die Slider-Steuerung & Autocomplete Funktionen wurden zugänglich für Screenreader gestaltet.
- Links wurden (teilweise) mit ergänzenden Informationen für Screenreader erweitert.
- Die Darstellung des Nutzer-Fokus ist deutlich verbessert worden. Damit wird die Nutzung der Seite ohne eine Maus gewährleistet.
- Die Hauptnavigation wurde optimiert, so dass sie komplett ohne Maus bedient werden kann.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei gemäß BITV 2.0
Barriere: Farbigkeit/Lesbarkeit/Kontrastverhältnisse
- Beschreibung: Einige Teile der Website erfüllen noch nicht die geforderten Kontrastverhältnisse.
- Maßnahmen: Headlines und Texte werden farblich optimiert. Auf Versalien soll weitesgehend verzichtet werden. Die Konturen (z.B. von Formularfeldern) werden verstärkt und farblich hervorgehoben.
- Zeitplan: Bis Ende Juli 2025.
Barriere: Bedienelemente
- Beschreibung: Nicht alle grafischen Bedienelemente (z.B. Slider-Pfeile und Punkte, etc.) sind barreierefrei gestaltet.
- Maßnahmen: alle grafischen Bedienelemente erhalten Alternativtexte, um die Funktionalität der Website für Nutzer und Nutzerinnen von Screenreadern zu verbessern.
- Zeitplan: Bis Ende Juli 2025.
Barriere: Prozess der Wohnungsanfrage
- Beschreibung: Der mehrstufige Anfrageprozess zu Wohnungen und die beinhalteten Formulare sind noch nicht komplett barrierefrei.
- Maßnahmen: Der Wohnungsanfrage-Prozess wird für die Bedienung via Screenreader und Tastatur (Tabsteuerung) optimiert.
- Zeitplan: Bis Ende Juli 2025.
Barriere: Navigation
- Beschreibung: Die Navigation funktioniert noch nicht barrierefrei.
- Maßnahmen: Etablierung einer Sprungmarken-Navigation für Screenreader- und Tastatur-Bedienung. Verbesserung des Fokus Managements.
- Zeitplan: Bis Ende Juli 2025.
Barriere: Alternativtexte
- Beschreibung: Nicht alle Bildern und Grafiken besitzen erklärende Alternativtexte.
- Maßnahmen: Für alle Bilder und Grafiken werden erklärende Alternativtexte gepflegt.
- Zeitplan: Bis Ende Juli 2025.
Barriere: Überschriftenelemente
- Beschreibung: Nicht alle Überschriftenelemente sind in einer absteigenden Reihenfolge angeordnet.
- Maßnahmen: Anpassung der semantischen Überschriftenstruktur.
- Zeitplan: Bis Ende Juli 2025.
Barriere: UI-Design
- Beschreibung: Einige UI-Elemente sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Maßnahmen: Weitere Optimierungen für eine bessere Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen.
- Zeitplan: koninuierlich im Rahmen genereller Optimierungen und Neuentwicklungen.
Barriere: Bedienelemente für Mobile
- Beschreibung: Für die mobile Anwendung der Website stehen nicht ausreichend alternative Bedienelemente für Zeiger-/ Touch-Gesten, bspw. bei Slidern zur Verfügung.
- Maßnahmen: Optimierung und ggf. Neuerstellung alternativer Bedienelemente für Mobile.
- Zeitplan: kontinuierlich im Rahmen genereller Optimierungen und Neuentwicklungen.
Barriere: Vorlesesoftware
- Beschreibung: Einige Teile der Website sind nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware.
- Maßnahmen: Weitere Optimierung hinsichtlich der Strukturierung der Inhalte.
- Zeitplan: kontinuierlich im Rahmen genereller Optimierungen und Neuentwicklungen.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Kathleen Aßmann
E-Mail: tbd
Telefon: tbd
Kontakt zur Durchsetzungstelle für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle.