Sicher. Attraktiv. Gefahrenlos.
Zu einem schönen Haus, zu einem attraktiven Wohnumfeld gehören zweifellos auch ein schöner freundlicher Hausflur und Treppenhaus. Oftmals nutzen die Bewohner die Hausflure und die Treppenpodeste als erweiterten Abstellbereich zu Ihrer Wohnung. Hier liegen Fußmatten, stehen Schuhschränke oder auch Garderobenschränke, stapeln sich Schuhe vor der Wohnungstür oder Topf- und Kübelpflanzen werden dekorativ platziert.
Vergessen wird dabei aber die eigentliche Funktion der Hausflure und Treppenhäuser: ein sicherer gefahrenloser Zugang zu den Wohnungen und ein ungehinderter Fluchtweg bei Gefahren wie Feuer oder Rettungseinsätzen von Notärzten. Daraus ergibt sich, dass hier keine Sachen, Mobiliar, Pflanzen etc. abgestellt werden dürfen. Es dient Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass abgestellte Schuhe vor Wohnungstüren kein schöner Anblick sind und auch Stolpergefahren für andere Bewohner, Besucher, Lieferanten oder Rettungskräfte darstellen.
Schuhe gehören grundsätzlich in die Wohnung! Niemand wird etwas einwenden, wenn Sie kleine Blumentöpfe auf die Fensterbretter im Hausflur stellen. Dies ist eine nette Geste und lässt den Hausflur freundlich erscheinen. Der Hausflur und das Treppenhaus wird von allen Bewohnern und auch Besuchern genutzt. Aber auch Rettungskräfte, Lieferanten oder bei Havarien der Haustechnik, autorisierte Fachkräfte, müssen hier ungehindert den Hausflur und das Treppenhaus benutzen können. Eine gegenseitige Rücksichtnahme und das Bewusstsein zum Schutz vor Gefahren hat oberste Priorität.
Stimmen Sie mit dem Vermieter immer ab, was erlaubt ist, was möglich ist. In Ausnahmefällen kann Dekoration im Hausflur zulässig sein, wenn der Vermieter einschätzt und genehmigt, dass eine Gefährdung des Fluchtweges nicht besteht und der Zugang und die Benutzung des Hausflures und des Treppenhauses ungehindert möglich ist.
Bei Kinderwagen oder Rollatoren gelten im Einzelfall andere Regeln. Gerade hier müssen andere Hausbewohner dann dulden und akzeptieren, dass diese im Hausflur abgestellt werden.
Gibt es keine anderen Abstellmöglichkeiten (z.B. Kellerräume, Fahrradkeller o.a.) kann in Abstimmung mit dem Vermieter hier eine abweichende Regelung getroffen werden. Aber auch hier gilt: Keine oder nur geringere unerhebliche Beeinträchtigung und Benutzung des Hausflures und Treppenhauses. Rettungswege und Fluchtwege müssen aber auch hier grundsätzlich freigehalten werden!