Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung sollten Tierhalter dem Vermieter von Beginn an mitteilen, dass sie Tiere in seiner Wohnung halten wollen. Mieter sollten in jedem Fall in Ihren Mietvertrag sehen. Die meisten Verträge enthalten Regelungen zur Haustierhaltung in Wohnungen. Besser ist es beim Vermieter noch einmal nachzufragen und zwar bevor ein Tier angeschafft wird. Denn Tierhaltung ist nicht in jeder Wohnung gestattet.
Grundsätzlich keine Einwände bestehen, wenn kleine Haustiere, wie Vögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen in angemessener Zahl in die Wohnung mit einziehen. Aber auch
hier gilt: Informieren Sie Ihren Vermieter darüber vor dem Einzug. Bei Haustieren wie Hund oder Katze oder Reptilien muss der Vermieter immer vorher zustimmen! Nicht in allen Wohnungen gestatten wir die Haltung von Hund oder Katze. Und wenn, gibt es eine Reihe von Einschränkungen, die weitgehend im Ermessen des Vermieters liegen. Es gibt keine Rechtsprechung die es dem Mieter gestattet, ohne Zustimmung des Vermieters Hunde oder Katze in der Wohnung zu halten. Große Hunde in einer kleinen Wohnung oder gleich mehrere Hunde in einem Mehrfamilienhaus, vielleicht noch in den oberen Etagen, müssen nicht toleriert werden.
Grundsätzlich sind Kampfhunde in Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäusern nicht gestattet. Wir müssen in einem Mehrfamilienhaus natürlich die Belange aller Bewohner berücksichtigen und niemand darf sich beeinträchtigt fühlen. Stimmt der Vermieter einer Haltung des Hundes oder Katze zu, so gelten für den Mieter besondere Auflagen:
Selbstverständlich haben wir nichts gegen eine saubere und tiergerechte Haltung Ihres Hundes oder Ihrer Katze.
- Nachweis der steuerlichen Anmeldung des Hundes bei der Stadt Eberswalde.
- aktuelles Foto des Hundes / Katze
- Der Hund ist artgerecht zu halten. Hunde sind im Hausflur nur angeleint zu führen. Bewohner des Hauses dürfen durch den Hund nicht beeinträchtigt und belästigt werden.
- Sauberkeit und Hygiene sind in der Wohnung, im Haus und auf dem Grundstück zu gewährleisten.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen. Aus diesem Grund schließen Sie bitte eine Hundehaftpflichtversicherung ab.
- Es ist nicht gestattet den Hund auf den Grünflächen, Wegen und Straßen der Wohnanlage „Gassi“ zu führen. Bitte nutzen Sie für den „Gassigang“ Ihres Hundes grundsätzlich Hundetüten.
- Katzen dürfen grundsätzlich nur in der Wohnung gehalten werden.
- Katzenstreu darf nicht über die Toilette entsorgt werden!
Eine Zustimmung kann mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn Störungen bzw. Belästigungen von dem/der Hund/Katze ausgehen oder andere Mieter belästigt werden. Mit der Abschaffung oder des Todes des Tieres erlischt die Zustimmung. Im Fall der Neuanschaffung eines Tieres ist erneut eine Genehmigung einzuholen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung eventuell entstehenden Schäden an der Mietsache und in der Wohnanlage. Bitte schützen Sie die Tapeten, die Türen und die Bodenbeläge vor Beschädigung durch Ihre Haustiere. Beachten Sie alle unsere Hinweise, dann sind wir überzeugt, dass auch die anderen Bewohner keine Einwände gegen Ihren Hund oder Katze haben. Schauen Sie auch in Ihre Hausordnung, die Bestandteil Ihres Mietvertrages ist.