Hilfe in Notfällen
- Polizei - 110
- Feuerwehr - 112
- Rettungsdienst/Notarzt - 112
- Reparaturhotline der WHG - 03334-30 21 00
- Havariedienst der WHG - 03338-60 43 16
Die WHG unterhält einen 24h-Havarienotdienst an Wochenenden und Feiertagen sowie nach den üblichen Dienstzeiten. Wir sind an 365 Tagen auch außerhalb unserer Servicezeiten für Sie da.
Unsere ServicezeitenMontag, Mittwoch ab 15.30 Uhr bis nächsten Tag 7.00 UhrDienstag
ab 18.00 Uhr bis nächsten Tag 7.00 UhrDonnerstag
ab 17.00 Uhr bis nächsten Tag 7.00 UhrFreitag
ab 12.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr
Was ist eine Havarie?
Havarien sind Schäden, die den Baukörper, mehrere Wohnungen oder eine gesamte Wohnung betreffen, z .B. Heizungsausfall, Brand, Wasserrohrbruch, Unterbrechung der Gaszufuhr, Gasgeruch, Ausfall der Elektroanlage, verstopfte Toiletten.
Die Havarie Bereitschaft ist bei Inanspruchnahme eine entgeltliche Leistung.
Für die Mieter der WHG ist diese Bereitschaft dann kostenlos, wenn die Havariehilfe zu den Aufgaben des Vermieters gehört. Es werden überwiegend Havarien und Störungen an Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen sein, deren Beseitigung seitens der WHG dringenden Handlungsbedarf erfordert.
Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, wenn
a) große Folgeschäden drohen,
b) die Wohn- und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt wird.
(Der Begriff "erheblich" kann dabei auch zeitlich gesehen werden, z.B. über Feiertage bzw. an Wochenenden.)
Die nicht zu den Aufgaben des Vermieters gehörende Störungsbeseitigung oder keinen unmittelbaren Handlungsbedarf erfordernde Störungen können dennoch von den Mietern auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.
Wenn die Voraussetzungen für einen Havarie Einsatz nicht gegeben sind, werden die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten den Anzeigenden in Rechnung gestellt.