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WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs-GmbH +49 (0) 33 34 - 30 20 info@whg-ebw.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen / Richtlinie zur Vergabe des „WHG Naturschutzpreises - Natur.Bewusst"

Präambel

Die WHG vergibt erstmals ab 2019 einen eigenen Naturschutzpreis. Grundlage ist die 2016 abgeschlossene Klimaschutzvereinbarung der WHG mit der Stadt Eberswalde. Die Nachhaltige Immobilienbewirtschaftung unter Mitwirkung der Mieter an Natur-und Klimaschutzkonzepten ist hier ein wichtiges Handlungsfeld der nachhaltigen Gebäudebewirtschaftung. Es sieht unter anderem vor, dass in den Bestands- und Sa­nierungsobjekten die naturnahe Gestaltung des Wohnumfelds unter Einbeziehung und Mitwirkung der Mieter im Rahmen eines Mietermitbestimmungskonzeptes zukünftig erfolgen soll. Ziel ist eine kunden- und serviceorientierten Mieterbindung an das jeweili­ge Wohnumfeld.

  1. Themen

Ausgezeichnet werden beispielhafte Beiträge, die sich durch:

  • ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Natur­schutz, Energieeinsparung und Wohnumfeldgestaltung und Bewirtschaftung und/oder
  • Eigeninitiative und Kreativität beim Schutz von Natur, Umwelt und Klima

in den WHG WohnQuartieren und Hausgemeinschaften auszeichnen und überdies hin­aus der Gemeinschaft zu Gute kommen.

  1. Art, Umfang und Höhe des Preises

2.1.     Der „WHG Naturschutzpreis Natur. Bewusst„ wird jährlich vergeben, wenn min­destens ein oder mehrere Vorschläge fristgerecht eingereicht wurden.

2.2.     Der Preis ist mit 750,00 € dotiert. Neben dem Geldbetrag wird der ausgezeichne­ten Person/den ausgezeichneten Personen eine Urkunde ausgehändigt.

  1. Teilnahme und Bewerbung

3.1. Teilnehmen können Mieterinnen und Mieter, Hausgemeinschaften, Wohnge­meinschaften, soziale Wohnträgerprojekte, die in Wohnungen und / oder Häu­sern der WHG wohnen und / oder gewerbliche Mieträume unterhalten und über einen gültigen Mietvertrag mit der WHG verfügen. Projekte mit Kindern und Ju­gendlichen sind besonders willkommen. Mitarbeiter der WHG sind nur berech­tigt teilzunehmen, wenn es sich um Projekte einer Hausgemeinschaft handelt. Teilnahmeberechtigt sind auch Initiativen, die sich auf Flächen der WHG bezie­hen und bestenfalls Mieter der WHG beteiligen.

3.2. Es sind Selbstbewerbungen und Auszeichnungsvorschläge möglich.

3.3. Die Projekte oder Initiativen müssen in eigenen WohnQuartieren der WHG ange­siedelt sein und sollen der Gemeinschaft im Quartier zu Gute kommen. Hierbei können bereits umgesetzte Projekte und / oder auch Projektvorstellungen und Projektentwürfe eingereicht werden.

3.4. Das Projekt soll anschaulich dargestellt werden.

Die Einreichung der Beiträge erfolgt formlos, mit folgenden Anlagen:

  • einem Anschreiben, in dem der Bezug zum Preis deutlich wird,
  • eine Beschreibung der Arbeit einschließlich des Vorschlages zur Umsetzung, bei geplanten Projekten, gern auch mit Anschauungsmaterial.
  • Angaben zur Person; Personen (Name, Anschrift)
  • Erklärung, dass der Beitrag vom Einreicher bzw. von den genannten Personen stammt (Urheberrechtserklärung) und das die Unterlagen für die Öffentlich keitsarbeit der WHG verwendet werden können.

3.5. Bewerbungen mit Beiträgen können bis zum 30.04. eines Jahres bei der WHG, Dorfstr.9 in 16227 Eberswalde unter Angabe des Stichwortes „WHG Natur­schutzpreis Natur. Bewusst„ eingereicht werden

  1. Vergabeverfahren

4.1. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des Preises in nichtöffentlicher Sitzung. 4.2. Der Beschluss zur Vergabe muss mehrheitlich durch die Jury gefasst werden. 4.3. Jedes Jurymitglied hat eine Stimme.

4.4. Ein Jurymitglied kann sich bei Abwesenheit durch eine Erteilung einer schriftli­chen Vollmacht durch ein anderes Jurymitglied vertreten lassen durch Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht

4.5. Die Jury setzt sich zusammen aus:

  • zwei Vertretern des Mieterbeirates
  • vier Vertretern der WHG
  • zwei Vertretern der Stadt Eberswalde (Gesellschafter der WHG)
  • drei Vertretern der HNEE und Stiftung WaldWelten

4.6. Die Jury wird in ihrer Meinungsbildung durch die Empfehlung eines Vorprü­fungsgremiums, bestehend aus Vertretern der WHG und des Mieterbeirates un­terstützt. Das Vorprüfungsgremium prüft die Bewerbungen hinsichtlich der Er­füllung der Kriterien und leitet diese an die Jury zur endgültigen Entscheidung weiter.

4.7. Bei Bedarf können weitere Sachkundige hinzugezogen werden.

4.8. Der Jury obliegt die Entscheidung ob das Preisgeld an einen oder mehrere Preis­träger in Teilbeträgen vergeben wird. Die Vergabe eines 1. Platzes; 2. Platzes; 3. Platzes sind möglich aber nicht zwingend.

  1. Auszeichnungskriterien

Der Preis kann vergeben werden, wenn die unter Pkt. 1 benannten Themen erfüllt sind, dabei werden Kriterien in die Beurteilung zur Vergabe des Preises einfließen, wie z.B.: 5.1. Wirkung - das Thema trägt, direkt oder indirekt zur naturschutzfachlichen, nachhaltigen und klimaschonenden Bewirtschaftung und Wohnumfeldgestaltung bei.

5.2. Nachhaltigkeit - das Thema des Beitrages wird u.a. umwelt- und naturschutzge­recht, sozial und wirtschaftlich langfristig bedacht.

5.3. Der Beitrag entspricht den Inhalten der WHG Klimaschutzvereinbarung 2016 zwischen der WHG und der Stadt Eberswalde

5.4. Innovation - das Thema des Beitrages soll neue Anregungen für die Wohnum­feldgestaltung und Bewirtschaftung unter Mitwirkung der Mieterinnen und Mie­ter bringen.

5.5. Praxisbezug - das Thema des Beitrages wurde bereits in die Praxis umgesetzt bzw. lässt sich in die Praxis übertragen.

     6. Preisverleihung

6.1. Der Preis wird im 4. Quartal des Jahres durch die WHG verliehen. Neben der Geldzuwendung erhält der Preisträger/die Preisträgerin eine Urkunde.

6.2. Im Rahmen der Preisverleihung kann neben der öffentlichen Würdigung des Preisträgers/der Preisträgerin eine Kurzvorstellung der ausgezeichneten Arbeit erfolgen.

  1. Finanzierung des Preisgeldes

Die Finanzierung des Preisgeldes erfolgt durch die WHG Eberswalde

     8.Rechtsweg und Vergabevorbehalte

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die WHG Eberswalde behält sich vor, bei Nichtvorliegen geeigneter Bewerbungen / Beiträge auf die Vergabe des Preises zu verzichten. Unberechtigte Einsendungen, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, werden nicht be­rücksichtigt und können auch nicht zurückgesandt oder zurückgegeben werden.

    9.Datenschutz

Die für die Teilnahme am Naturschutzpreis angegebenen personenbezogenen Daten werden von der WHG zur Durchführung des Wettbewerbes, einschließlich einer eventu­ellen Benachrichtigung zur Preisvergabe verwendet. Ohne Angabe dieser Daten ist eine Teilnahme am Naturschutzpreis nicht möglich. Die Datenverarbeitung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Erfüllung eines vertragsähnlichen Verhältnisses.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass über die Teilnahme und einge­reichten Projekte und Wettbewerbsbeiträge medienwirksam berichtet wird. Alle Teil­nehmer einschließlich auch die Preisträger sind mit der Veröffentlichung des vollständi­gen Namens und Wohnorts und mit der Bekanntgabe des Wettbewerbsbeitrages in den von der WHG genutzten Print- und Onlinemedien einverstanden. Dies schließt die Be­kanntgabe des Preisträgers auf der Webseite ein.

Es erfolgt ggf. eine Weitergabe der Daten an Dritte zur Berichterstattung über den Na­turschutzpreis. Die Datenverarbeitung erfolgt in diesem Fall gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse der Veranstalterin). Das berechtigte Interesse der Veran­stalterin liegt darin, die Öffentlichkeit über die erfolgreiche Durchführung des Natur­schutzpreises und die ermittelten Sieger zu informieren. Diese Information dient einer­seits der Transparenz gegenüber anderen Teilnehmern, andererseits zu Werbezwecken der Veranstalterin.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Naturschutzpreis der WHG angefertigten Fotos und Filmaufnahmen von der WHG zu Informations- und Werbezwecken veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden können. Einer Verarbeitung Ihrer Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO können die Teilnehmer per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. widersprechen. Die Teilnehmer ha­ben gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Widerruf der gegebenen Einwilligung

Die Teilnehmer haben zudem das Recht, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Veranstalterin zu be­schweren. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden spätestens sechs Mo­nate nach der Preisverleihung gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Preis­träger, diese werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Hat der Betroffene eine Einwilligung zur weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung der Daten.

  1. Inkrafttreten

Diese Richtlinie wird durch die Jury mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.

Eberswalde, 15. Januar 2019

Beschluss der Jury zum Inkraftsetzung der Richtlinie vom 15.1.2019

 

Adam         Fellner

WHG          Stadt Eberswalde

 

Prof. Dr. Schill                                     Dr. Götz

HNEE / Stiftung WaldWelten              HNEE / Stiftung WaldWelten

 

Prof. Dr. Luthardt                                Dr. Schilling                          Goeßler

HNEE                                                   WHG Mieterbeirat                WHG Mieterbeirat

 

Boden         Knuth           Aßmann             Fritze

WHG           WHG             WHG                 Stadt Eberswalde

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