Teilnahmebedingungen / Richtlinie zur Vergabe des „WHG Naturschutzpreises - Natur.Bewusst"
Präambel
Die WHG vergibt erstmals ab 2019 einen eigenen Naturschutzpreis. Grundlage ist die 2016 abgeschlossene Klimaschutzvereinbarung der WHG mit der Stadt Eberswalde. Die Nachhaltige Immobilienbewirtschaftung unter Mitwirkung der Mieter an Natur-und Klimaschutzkonzepten ist hier ein wichtiges Handlungsfeld der nachhaltigen Gebäudebewirtschaftung. Es sieht unter anderem vor, dass in den Bestands- und Sanierungsobjekten die naturnahe Gestaltung des Wohnumfelds unter Einbeziehung und Mitwirkung der Mieter im Rahmen eines Mietermitbestimmungskonzeptes zukünftig erfolgen soll. Ziel ist eine kunden- und serviceorientierten Mieterbindung an das jeweilige Wohnumfeld.
- Themen
Ausgezeichnet werden beispielhafte Beiträge, die sich durch:
- ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Energieeinsparung und Wohnumfeldgestaltung und Bewirtschaftung und/oder
- Eigeninitiative und Kreativität beim Schutz von Natur, Umwelt und Klima
in den WHG WohnQuartieren und Hausgemeinschaften auszeichnen und überdies hinaus der Gemeinschaft zu Gute kommen.
- Art, Umfang und Höhe des Preises
2.1. Der „WHG Naturschutzpreis Natur. Bewusst„ wird jährlich vergeben, wenn mindestens ein oder mehrere Vorschläge fristgerecht eingereicht wurden.
2.2. Der Preis ist mit 750,00 € dotiert. Neben dem Geldbetrag wird der ausgezeichneten Person/den ausgezeichneten Personen eine Urkunde ausgehändigt.
- Teilnahme und Bewerbung
3.1. Teilnehmen können Mieterinnen und Mieter, Hausgemeinschaften, Wohngemeinschaften, soziale Wohnträgerprojekte, die in Wohnungen und / oder Häusern der WHG wohnen und / oder gewerbliche Mieträume unterhalten und über einen gültigen Mietvertrag mit der WHG verfügen. Projekte mit Kindern und Jugendlichen sind besonders willkommen. Mitarbeiter der WHG sind nur berechtigt teilzunehmen, wenn es sich um Projekte einer Hausgemeinschaft handelt. Teilnahmeberechtigt sind auch Initiativen, die sich auf Flächen der WHG beziehen und bestenfalls Mieter der WHG beteiligen.
3.2. Es sind Selbstbewerbungen und Auszeichnungsvorschläge möglich.
3.3. Die Projekte oder Initiativen müssen in eigenen WohnQuartieren der WHG angesiedelt sein und sollen der Gemeinschaft im Quartier zu Gute kommen. Hierbei können bereits umgesetzte Projekte und / oder auch Projektvorstellungen und Projektentwürfe eingereicht werden.
3.4. Das Projekt soll anschaulich dargestellt werden.
Die Einreichung der Beiträge erfolgt formlos, mit folgenden Anlagen:
- einem Anschreiben, in dem der Bezug zum Preis deutlich wird,
- eine Beschreibung der Arbeit einschließlich des Vorschlages zur Umsetzung, bei geplanten Projekten, gern auch mit Anschauungsmaterial.
- Angaben zur Person; Personen (Name, Anschrift)
- Erklärung, dass der Beitrag vom Einreicher bzw. von den genannten Personen stammt (Urheberrechtserklärung) und das die Unterlagen für die Öffentlich keitsarbeit der WHG verwendet werden können.
3.5. Bewerbungen mit Beiträgen können bis zum 30.04. eines Jahres bei der WHG, Dorfstr.9 in 16227 Eberswalde unter Angabe des Stichwortes „WHG Naturschutzpreis Natur. Bewusst„ eingereicht werden
- Vergabeverfahren
4.1. Eine Jury entscheidet über die Vergabe des Preises in nichtöffentlicher Sitzung.
4.2. Der Beschluss zur Vergabe muss mehrheitlich durch die Jury gefasst werden.
4.3. Jedes Jurymitglied hat eine Stimme.
4.4. Ein Jurymitglied kann sich bei Abwesenheit durch eine Erteilung einer schriftlichen Vollmacht durch ein anderes Jurymitglied vertreten lassen durch Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
4.5. Die Jury setzt sich zusammen aus:
- zwei Vertretern des Mieterbeirates
- vier Vertretern der WHG
- zwei Vertretern der Stadt Eberswalde (Gesellschafter der WHG)
- drei Vertretern der HNEE und Stiftung WaldWelten
4.6. Die Jury wird in ihrer Meinungsbildung durch die Empfehlung eines Vorprüfungsgremiums, bestehend aus Vertretern der WHG und des Mieterbeirates unterstützt. Das Vorprüfungsgremium prüft die Bewerbungen hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien und leitet diese an die Jury zur endgültigen Entscheidung weiter.
4.7. Bei Bedarf können weitere Sachkundige hinzugezogen werden.
4.8. Der Jury obliegt die Entscheidung ob das Preisgeld an einen oder mehrere Preisträger in Teilbeträgen vergeben wird. Die Vergabe eines 1. Platzes; 2. Platzes; 3. Platzes sind möglich aber nicht zwingend.
- Auszeichnungskriterien
Der Preis kann vergeben werden, wenn die unter Pkt. 1 benannten Themen erfüllt sind, dabei werden Kriterien in die Beurteilung zur Vergabe des Preises einfließen, wie z.B.: 5.1. Wirkung - das Thema trägt, direkt oder indirekt zur naturschutzfachlichen, nachhaltigen und klimaschonenden Bewirtschaftung und Wohnumfeldgestaltung bei.
5.2. Nachhaltigkeit - das Thema des Beitrages wird u.a. umwelt- und naturschutzgerecht, sozial und wirtschaftlich langfristig bedacht.
5.3. Der Beitrag entspricht den Inhalten der WHG Klimaschutzvereinbarung 2016 zwischen der WHG und der Stadt Eberswalde
5.4. Innovation - das Thema des Beitrages soll neue Anregungen für die Wohnumfeldgestaltung und Bewirtschaftung unter Mitwirkung der Mieterinnen und Mieter bringen.
5.5. Praxisbezug - das Thema des Beitrages wurde bereits in die Praxis umgesetzt bzw. lässt sich in die Praxis übertragen.
6. Preisverleihung
6.1. Der Preis wird im 4. Quartal des Jahres durch die WHG verliehen. Neben der Geldzuwendung erhält der Preisträger/die Preisträgerin eine Urkunde.
6.2. Im Rahmen der Preisverleihung kann neben der öffentlichen Würdigung des Preisträgers/der Preisträgerin eine Kurzvorstellung der ausgezeichneten Arbeit erfolgen.
- Finanzierung des Preisgeldes
Die Finanzierung des Preisgeldes erfolgt durch die WHG Eberswalde
8.Rechtsweg und Vergabevorbehalte
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die WHG Eberswalde behält sich vor, bei Nichtvorliegen geeigneter Bewerbungen / Beiträge auf die Vergabe des Preises zu verzichten. Unberechtigte Einsendungen, die dieser Richtlinie nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt und können auch nicht zurückgesandt oder zurückgegeben werden.
9.Datenschutz
Die für die Teilnahme am Naturschutzpreis angegebenen personenbezogenen Daten werden von der WHG zur Durchführung des Wettbewerbes, einschließlich einer eventuellen Benachrichtigung zur Preisvergabe verwendet. Ohne Angabe dieser Daten ist eine Teilnahme am Naturschutzpreis nicht möglich. Die Datenverarbeitung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Erfüllung eines vertragsähnlichen Verhältnisses.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass über die Teilnahme und eingereichten Projekte und Wettbewerbsbeiträge medienwirksam berichtet wird. Alle Teilnehmer einschließlich auch die Preisträger sind mit der Veröffentlichung des vollständigen Namens und Wohnorts und mit der Bekanntgabe des Wettbewerbsbeitrages in den von der WHG genutzten Print- und Onlinemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Preisträgers auf der Webseite ein.
Es erfolgt ggf. eine Weitergabe der Daten an Dritte zur Berichterstattung über den Naturschutzpreis. Die Datenverarbeitung erfolgt in diesem Fall gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse der Veranstalterin). Das berechtigte Interesse der Veranstalterin liegt darin, die Öffentlichkeit über die erfolgreiche Durchführung des Naturschutzpreises und die ermittelten Sieger zu informieren. Diese Information dient einerseits der Transparenz gegenüber anderen Teilnehmern, andererseits zu Werbezwecken der Veranstalterin.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem Naturschutzpreis der WHG angefertigten Fotos und Filmaufnahmen von der WHG zu Informations- und Werbezwecken veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden können. Einer Verarbeitung Ihrer Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO können die Teilnehmer per Mail an
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung oder Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerruf der gegebenen Einwilligung
Die Teilnehmer haben zudem das Recht, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Veranstalterin zu beschweren. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden spätestens sechs Monate nach der Preisverleihung gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Preisträger, diese werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Hat der Betroffene eine Einwilligung zur weitergehenden Datennutzung erteilt, erfolgt keine Löschung der Daten.
- Inkrafttreten
Diese Richtlinie wird durch die Jury mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Eberswalde, 15. Januar 2019
Beschluss der Jury zum Inkraftsetzung der Richtlinie vom 15.1.2019
Adam Fellner
WHG Stadt Eberswalde
Prof. Dr. Schill Dr. Götz
HNEE / Stiftung WaldWelten HNEE / Stiftung WaldWelten
Prof. Dr. Luthardt Dr. Schilling Goeßler
HNEE WHG Mieterbeirat WHG Mieterbeirat
Boden Knuth Aßmann Fritze
WHG WHG WHG Stadt Eberswalde