Hilfe in Notfällen
Polizei - 110
Feuerwehr - 112
Rettungsdienst/Notarzt - 112
Havariedienst der WHG - 03334/25270
Die WHG unterhält einen 24 h Havarienotdienst an Wochenenden und Feiertagen sowie nach den üblichen Dienstzeiten.
Was ist eine Havarie?
Havarien sind Schäden, die den Baukörper, mehrere Wohnungen oder eine gesamte Wohnung betreffen, z. B. Heizungsausfall, Brände, Wasserrohrbruch, Unterbrechung der Gaszufuhr, Gasgeruch, Ausfall der Elektroanlage, verstopfte Toiletten.
Die Havariebereitschaft ist bei Inanspruchnahme eine entgeltliche Leistung.
Für die Mieter der WHG ist diese Bereitschaft dann kostenlos, wenn die Havariehilfe zu den Aufgaben des Vermieters gehört. Es werden überwiegend Havarien und Störungen an Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen sein, deren Beseitigung seitens der WHG dringenden Handlungsbedarf erfordert.
Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, wenn
a) große Folgeschäden drohen,
b) die Wohn- und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt wird.
(Der Begriff "erheblich" kann dabei auch zeitlich gesehen werden, z. B. über Feiertage bzw. an Wochenenden.)
Die nicht zu den Aufgaben des Vermieters gehörende Störungsbeseitigung oder keinen unmittelbaren Handlungsbedarf erfordernde Störungen können dennoch von den Mietern auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.
Im Falle eines Havariemissbrauchs, d. h. Voraussetzungen für einen Havarieeinsatz sind nicht gegeben, werden die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten den Anzeigenden in Rechnung gestellt.