Wohnungen des Monat Mai 2013

Ringstr. 69

Finow

5. OG – ca. 57,00 m²

3-Raum-Wohnung

Miete: 455,00 €

(inkl. Betriebs- und Heizkosten)

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Lärm

Kinder, die während der Ruhezeiten toben,  Geburtstagsfeiern mit Musik und Gästen, Klavierspielen haben eines gemeinsam: Sie sind manchmal etwas lauter und können andere Bewohner im Haus stören.

Jeder von uns empfindet Lärm anders.

Grundsätzlich gilt aber:

Die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mehrfamilienwohnhaus hinzunehmen. Geräusche von spielenden Kindern, auch weinende Kinder in der Nacht werden von den Gerichten nicht als Lärm  eingestuft. Auch das Staubsaugen, das Wäschewaschen, das Fernsehen, das Musizieren oder Musik hören, sind ganz normale Wohngeräusche, die in einem Mehrfamilienhaus vorkommen und geduldet werden müssen.

Und doch sollte jeder bei seinem Handeln, beim Wohnen und Leben in seinen vier Wänden die Rücksichtnahme auf die Nachbarn immer im Blick haben.

Die Ruhezeiten während der Mittagsstunden und in den Abend- und Nachtstunden sind auf jeden Fall einzuhalten.  Die Ruhezeiten stehen im Mietvertrag. In der sind die Zeiten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 7 Uhr.

Alle Tätigkeiten die Lärm verursachen sind zu vermeiden. 

Ist man selbst immer noch durch den Lärm des Nachbarn belästigt, ist ein Gespräch, ein netter Hinweis mit dem Nachbarn oftmals die beste Lösung.

Am besten man hält die Zimmerlautstärke ein, ob nun beim Fernsehgucken, Radiohören oder anderen Aktivitäten. Dann klappt es auch mit den Nachbarn. 

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