Liebe Mieterinnen und Mieter,
jeder möchte sich in seinen vier Wänden zu Hause fühlen. Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter und auch zwischen den Mietern eines Hauses ist sehr wichtig.
Selbstverständlich kann es in diesem Verhältnis wie überall auch mal Meinungsverschiedenheiten oder Unklarheiten geben. Um diese zu vermeiden oder zu beseitigen, haben wir die wichtigsten Details in einer Hausordnung zusammengefasst.
Was regelt die Hausordnung?
Die Hausordnung ist Bestandteil jedes Mietvertrages. Sie beinhaltet die wichtigsten Regeln die zu einem rücksichtsvollen Miteinander beitragen.
In der Hausordnung finden Sie das Recht des Mieters und seiner Familie auf den Gebrauch der Wohnung für die übliche Lebensweise, z. B. Musizieren, Fernseh- und Rundfunkempfang unter Beachtung der Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr, nach 22.00 Uhr und bis 08.00 Uhr sowie sonn- und feiertags.
Die Ruhezeiten gelten nicht nur in den Wohngebäuden, sondern auch vor dem Haus, auf den Innenhöfen und Spielplätzen. Sprechen Sie darüber mit Ihren Kindern.
Wir legen großen Wert auf Ordnung und Sauberkeit im Haus, in den Grünanlagen, Spielplätzen und auf den Wegen. Wir haben kompetente erfahrende Fachleute beauftragt, die die Gartenpflege, Wegereinigung und Spielplatzpflege ausführen und somit zu einem schönen Wohnquartier beitragen. Die Haus- und Treppenreinigung wird oftmals noch von den Hausbewohnern selbst ausgeführt.
Informieren Sie uns unverzüglich, wenn Sie in Ihrem Wohnumfeld z. B. beschmierte Wände, Türen, verunreinigte Hausflure, Grünflächen oder durch Hunde verschmutzte Sandkästen bemerken. Wir kümmern uns darum, denn wir wollen, dass Sie sich rundum wohlfühlen.
Toben Hunde in Sandkästen oder verunreinigen diese, so ist das nicht nur eine hygienische, sondern auch eine gesundheitliche Gefahr für Kinder. Außerdem ist es verboten, dass Hundebesitzer ihre vierbeinigen Schätze auf Spielplätze, in Vorgärten oder Innenhöfe ausführen. Nutzen Sie für Ihren Vierbeiner die kostenlosen Hundetüten für den Gassigang.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Verhindern Sie, dass Fremde unbefugt das Haus betreten! Öffnen Sie nur Leuten, die Sie kennen oder erwarten. Achten Sie darauf, dass das Haus von 20.00 bis 6.00 Uhr geschlossen ist. Jeder Hausbewohner, der nach 20.00 Uhr ein- oder ausgeht, sollte unbedingt die Tür wieder ordnungsgemäß schließen.
Um bei Gefahren, bei Bränden schnell reagieren zu können, müssen die Fluchtwege, die Treppenhäuser und Zufahrten immer frei zugänglich sein, um sie im Notfall uneingeschränkt nutzen zu können. Das Abstellen und Lagern von Gegenständen im Hausflur und auf gemeinschaftlich genutzten Flächen ist nicht gestattet.
Stellen Sie Ihre Fahrräder grundsätzlich nur an Fahrradständer, in Fahrradräumen oder in Ihrem Kellerraum ab.
Für die Gewährung Ihrer Sicherheit ist die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen unerlässlich. Mopeds, Motorräder und Motorroller und auch Benzinkanister sind weder in der Wohnung, in Nebenräumen, im Treppenhaus oder im Keller abzustellen.
Wenn alle Hausbewohner die Hinweise in Ihrer Hausordnung beachten und rücksichtsvoll auch auf Ihre Nachbarn achten, dann steht einem friedlichen Miteinander nichts mehr im Wege!